Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Lektorat Dr. Lucia Schöllhuber (Auftragnehmerin) und ihrem jeweiligen Vertragspartner (Auftraggeber).

 

1. Leistungsumfang und Lieferung

 

1.1 Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. 

 

1.2 Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das Vertragsangebot der Auftragnehmerin durch schriftliche Auftragsbestätigung annimmt. Der bevorzugte Übertragungsweg ist E-Mail.

 

1.3 Die Bearbeitung der Texte umfasst je nach Auftrag und Wunsch des Auftraggebers ein Korrektorat, Lektorat, Redaktion, Texterstellung oder Textberatung. Details zum Leistungsumfang sind im Kostenvoranschlag schriftlich zusammengefasst. Erweiterungen des Leistungsumfanges erfolgen schriftlich.

 

1.4 Texte und Materialien werden per E-Mail als Microsoft Word-Dokument oder PDF übermittelt. Andere Dateiformate können gegebenenfalls nach Vereinbarung bearbeitet werden. Korrektorat, Lektorat und Redaktion werden direkt in der Datei vorgenommen. Grundlage der Korrektur sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Regeln der deutschen Rechtschreibung, festgeschrieben in der jeweils aktuellen Auflage des DUDEN.

 

1.5 Der Text bzw. die Datei wird innerhalb der vereinbarten Frist zu- bzw. zurückgesandt. Entscheidend für die fristgerechte Ausführung ist der Sendezeitpunkt der E-Mail.

 

1.6 Die an den Auftraggeber zurückgesandten Dateien sind nicht druckreif, da sich in den korrigierten Dateien noch Kommentare befinden können, die vom Auftraggeber zu bearbeiten sind.

 

1.7 Ich halte insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßigen Kontakt zum Auftraggeber und bitte diesen gegebenenfalls um Zwischenbegutachtungen. Ich informiere den Auftraggeber rechtzeitig, falls absehbar wird, dass die vereinbarte Zeitspanne nicht ausreichen wird und schlage einen neuen Liefertermin vor. Wenn dies dem Auftraggeber nicht möglich ist, wird die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit in Rechnung gestellt.

 

1.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Klarstellung oder Beseitigung missverständlicher Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.

 

1.9 Die korrigierten Texte werden in digitaler Form als E-Mail-Anhang an den Auftraggeber gesandt.

 

1.10 Ziel der primären Leistungserbringung ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext, wobei eine 100-prozentige Fehlerfreiheit angestrebt wird. Garantiert wird sie nicht.

Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats bzw. Lektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern verbleiben kann.

 

2. Mitwirkungspflichten

 

2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunächst mitzuteilen, wofür er den Text verwenden will, z. B. ob er nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als denjenigen, für welchen er in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz.

 

2.2 Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Durchführung des Vertrages benötigt werden. Textvorlage und weitere Inhalte, z. B. Register, Abkürzungsverzeichnisse, werden digital übermittelt, sofern vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist.

 

2.3 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten. Besondere Schreibweisen, die von der neuesten Auflage des DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- bzw. Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages keine Beanstandungen mehr geltend machen.

 

2.4 Soweit die Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Textvorlage Klärungs- oder Rücksprachebedarf sieht, wird der Auftraggeber Rückfragen zeitnah beantworten und alles Notwendige zur Klärung beitragen. Sofern der Auftraggeber seinen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er zu einem späteren nicht geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend der Vorgaben ausgeführt.

 

3. Vergütung

 

3.1 Im Auftrag werden die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Redaktion, Texterstellung, Textberatung), der Umfang, der Bereitstellungstermin durch den Auftraggeber, der Fertigestellungstermin durch die Auftragnehmerin sowie die Art und Weise der Preisberechnung und der Gesamtpreis festgelegt. Nachträgliche Änderungen oder eine verzögerte Lieferung der in Auftrag gegebenen Texte bzw. Ergänzungen zu einem Auftrag verlängern eventuell die Lieferfrist und bedürfen gegebenenfalls einer neuen schriftlichen Terminvereinbarung.

 

3.2 Die Berechnung des Honorars erfolgt pro Normseite oder Arbeitsstunde. Die Höhe des Honorars wird im einzelnen Auftrag schriftlich vereinbart. Von den bei Auftragserteilung vereinbarten Honoraren kann nur mit Zustimung beider Vertragspartner abgewichen werden.

 

3.3 Ist der Auftraggeber eine Privatperson, kann er einen erteilten Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung widerrufen. Geschieht dies, müssen die bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Honorarkosten gemäß dem Stand der Bearbeitung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall mindestens 70 % des Auftragswertes.

 

3.4 Für Express- oder Wochenendarbeiten können dem Auftraggeber Zuschläge in Rechnung gestellt werden. Wurde nichts anderes vereinbart so gilt: Sollte der zu bearbeitende Text der Auftraggeberin zu einem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden, der die vereinbarte Bearbeitungsdauer nicht zulässt, steht es der Auftragnehmerin frei, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Eilzuschlag zu berechnen. Der Eilzuschlag beträgt 50 % des vereinbarten Honorars, mindestens 95 EUR. Eine Fristverlängerung kann gegebenenfalls vereinbart werden.

 

3.5 Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zur Annahme, dass diese auch in Zukunft gelten.

 

4. Höhere Gewalt

 

4.1 Für den Fall der höheren Gewalt benachrichtigt die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftraggeber als auch die Auftragnehmerin, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, das bis zum Eintritt des Ereignisses entstandene Honorar gemäß dem Stand der Bearbeitung zu erstatten.

 

4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse oder Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeiten der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen, z. B. Ausfall der Stromversorgung, Verkehrsstörung oder Krankheit (auch von Angehörigen).

 

5. Gewährleistung und Haftung

 

5.1 Die Aufragnehmerin haftet nicht für Schäden, welche dur eine fehlerhafte Korrektur entstehen. Ebensowenig für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher oder unvollständiger Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

 

5.2 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. 

 

5.3 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer besteht keine Haftung seitens der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigung, z. B. Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten.

 

5.4 Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind mit der Höhe des Auftragswertes (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

 

6. Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

 

7.1 Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber das Honorar für die erbrachte Leistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Auftraggeber per E-Mail zu.

 

7.2 Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann eine Vorauszahlung bis in Höhe der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.

 

7.3 Tritt Zahlungsverzug ein, werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls mir ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, so kann dieser geltend gemacht werden.

 

7.4 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an bei ihr liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.

 

7.5 Bei Zahlungsverzug wird nach Zahlungserinnerung und einfacher Mahnung gem. § 286 BGB (Verzug des Schuldners) das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

 

8. Schlussbestimmungen 

 

8.1 Die Auftragnehmerin sichert dem Auftraggeber für jeden erteilten Auftrag vollste Diskretion zu. Inhalte werden von der Auftragnehmerin zu keiner Zeit schriftlich oder mündlich an Dritte weitergegeben.

 

8.2 Der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin alle Änderungen und Ergänzungen, welche sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich schriftlich mit.

 

8.3 Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

 

8.4 Sind oder werden Teile dieser Bedingung unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

8.5 Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin ergeben, ist Berlin.

 

8.6 Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

 

8.7 Die Auftragnehmerin behält sich vor, Geschäftsbedingungen anzupassen und zu erweitern. Die aktuelle Version kann über diese Webseite eingesehen werden.